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Der Fananwalt der Zebraherde e.V. informiert |
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Dienstag, den 04. August 2009 um 09:48 Uhr |
Vorgehen gegen unrechtmäßige Stadionverbote
Das Stadionverbot ist keine Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher (hausrechtlicher) Grundlage.
Das Verhängen eines Stadionverbots ist an eindeutige Richtlinien geknüpft. Hierbei insbesondere zu beachten sind die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in ihrer am 31.03.2008 in Kraft getretenen Fassung. Die Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen, der 3. Liga und Regionalligen, der deutsche Fußballbund und der Ligaverband haben diese Richtlinien als verbindliches Regelwerk anerkannt.
Dies beinhaltet, dass es dem Fan durchaus möglich ist, sich gegen unrechtmäßige Stadionverbote zur Wehr zu setzen.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. August 2009 um 09:51 Uhr |
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Der Fananwalt in der Presse |
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Dienstag, den 26. August 2008 um 12:48 Uhr |
In der Printausgabe des Reviersport (erschienen am 24.08.), als auch im Online Magazin, findet man einen Artikel über den Fananwalt.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. August 2009 um 09:54 Uhr |
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Donnerstag, den 21. August 2008 um 08:56 Uhr |
Die Zebraherde kooperiert mit einem Rechtsanwalt, der selbst als Anhänger des MSV Duisburg regelmäßig die Spiele der Zebras besucht. Sinn und Zweck dieser Kooperation ist es, der Fanszene einen möglichen Ansprechpartner in rechtlichen Belangen anzubieten. Insoweit kommen über eine bloße Beratung hinaus u.a. auch die Vertretung in Stadionverbotsangelegenheiten sowie die Verteidigung in Strafsachen betracht. Ferner wird der Rechtsanwalt mögliche Polizeieinsätze im Stadionumfeld genaustens beobachten.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. August 2009 um 09:54 Uhr |
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